Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
Eine direkte Förderung der Erschließungskosten als solche istnicht vorgesehen. Dennoch können bestimmte Programme die finanzielle Belastung indirekt mindern:
- Landeswohnraumförderung NRW: Darlehen oder Förderprogramme zur Schaffung von Wohnraum können unter Umständen auch Erschließungskosten umfassen. Dies ist jedoch stets eine Einzelfallentscheidung.
- KfW- und Bundesprogramme: Zwar werden Erschließungskosten in der Regel nicht isoliert bezuschusst, sie können aber im Rahmen der Gesamtfinanzierung eines Bauvorhabens miterfasst sein.
- Kommunale Förderprogramme und Fördergebiete: Manche Gemeinden gewähren Zuschüsse oder vergünstigte Konditionen in ausgewiesenen Förder- oder Entwicklungsgebieten. Es lohnt sich, zu prüfen, ob Ihr Grundstück in einem solchen Gebiet liegt.
Verhandlung mit der Kommune
Kommunen haben gewisse Spielräume, um die Zahlung von Erschließungskosten zu erleichtern. Mögliche Maßnahmen sind:
- Ratenzahlung: Auf Antrag kann die Gemeinde bei nachgewiesener finanzieller Härte eine Zahlung in Raten gestatten.
- Stundung: In begründeten Fällen kann die Fälligkeit des Beitrags hinausgeschoben werden.
- (Teilweiser) Erlass: Sehr selten und nur in besonderen Ausnahmefällen können Beiträge gemindert oder erlassen werden.
In allen Fällen ist ein formeller Antrag notwendig, und die Gemeinde prüft, ob eine finanzieller Härte vorliegt. Einkommens- und Vermögensverhältnisse müssen hierfür in der Regel offengelegt werden.


